Vereinszweck und Aufgaben:
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IMPULS e.V.
obliegen gemäß gültiger Satzung vom 29.09.2001 vornehmlich
folgende
Aufgaben:
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1. |
Das Therapeutische
Reiten zu fördern, zu organisieren, zu unterstützen und
durchzuführen.
Das Therapeutische Reiten ist als Oberbegriff, der Einsatz
des Pferdes im Dienste kranker und behinderter Menschen.
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Dies wird
insbesondere verwirklicht durch:
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a) |
gezielte Aufklärung
der Öffentlichkeit, um die Notwendigkeit des therapeutischen
Reitens und seine Bedeutung für die Volksgesundheit deutlich
zu machen.
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b) |
den Umgang mit
Pferden, als ein integratives Angebot für Behinderte und
Nichtbehinderte zu ermöglichen und dadurch sowohl zur
individuellen Förderung des Einzelnen als auch zur Begegnung
zwischen Behinderten und Nichtbehinderten beizutragen.
Dieses Angebot soll Freude und Erlebnisse, Beziehungen zu
Tier und Natur vermitteln sowie Verantwortung und
Zuverlässigkeit entwickeln helfen.
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c) |
Ideelle bzw.
sportliche Förderung von Erwachsenen und Kindern, die durch
bleibende Behinderung, vorübergehende Erkrankungen oder
Sinnesbehinderungen, Therapeutisches Reiten benötigen.
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2. |
Die
Gesundheitsförderung und Leibesertüchtigung aller Personen,
insbesondere der Jugend im Rahmen der Jugendpflege durch die
Ausübung des Voltigiersports und anderer Pferdesportarten.
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3. |
Die Ausbildung von
Voltigierer, Reiter und Pferd insbesondere in der Disziplin
Voltigieren.
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4. |
Ein breit
gefächertes Angebot in den Bereichen des Breiten- und
Leistungssports insbesondere in der Disziplin Voltigieren.
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5. |
Hilfe und
Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen
Pferdehaltung als Maßnahme zur Förderung des Sports
und des Tierschutzes.
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6. |
Die Vertretung
seiner Mitglieder gegenüber den Behörden und Organisationen
auf der Ebene der Gemeinde und im Kreisreiterverband.
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7. |
Die Mitwirkung bei
der Koordinierung aller Maßnahmen zur Verbesserung der
Infrastruktur für Pferdesport und Pferdehaltung im
Gemeindegebiet.
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8. |
Die Förderung des
Reitens in der freien Landschaft, zur Erholung im Rahmen des
Breitensports und die Unterstützung aller Bemühungen zur
Pflege der Landschaft und zur Verhütung von Schäden
(Umweltschutz), insbesondere der Bewahrung und Erhaltung der
freien Natur (Tier- und Pflanzenschutz).
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9 |
Der Integration von
behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen im
Rahmen der Jugendarbeit des Vereins. |
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